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„Handgepäcksgebühr: Eine neue Form der Ausbeutung?“
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hat scharfe Kritik an den undurchsichtigen Handgepäckrichtlinien von sieben Fluggesellschaften geübt. Zu den betroffenen Airlines gehören sowohl Billigflieger wie Ryanair, easyJet und Wizz Air als auch renommiertere Anbieter wie Norwegian. Die Beschwerden wurden zusätzlich von verschiedenen nationalen Verbänden in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Spanien unterstützt. Hintergrund dieser Kritik ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014. Dieses besagt, dass Fluggesellschaften für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen, solange die Gepäckstücke „angemessene Vorgaben“ in Bezug auf Größe und Gewicht erfüllen. Die genaue Definition dieser Vorgaben bleibt jedoch in der EU unklar, was zu erheblichen Verwirrungen führt. Unterschiedliche Handgepäckregelungen bei Fluggesellschaften Ein Beispiel für…