
„Handgepäcksgebühr: Eine neue Form der Ausbeutung?“
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hat scharfe Kritik an den undurchsichtigen Handgepäckrichtlinien von sieben Fluggesellschaften geübt. Zu den betroffenen Airlines gehören sowohl Billigflieger wie Ryanair, easyJet und Wizz Air als auch renommiertere Anbieter wie Norwegian. Die Beschwerden wurden zusätzlich von verschiedenen nationalen Verbänden in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Spanien unterstützt.
Hintergrund dieser Kritik ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014. Dieses besagt, dass Fluggesellschaften für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen, solange die Gepäckstücke „angemessene Vorgaben“ in Bezug auf Größe und Gewicht erfüllen. Die genaue Definition dieser Vorgaben bleibt jedoch in der EU unklar, was zu erheblichen Verwirrungen führt.
Unterschiedliche Handgepäckregelungen bei Fluggesellschaften
Ein Beispiel für die unklaren Regelungen bietet Ryanair. Auf der Buchungswebsite wird für einen Flug von Wien-Schwechat nach London-Stansted ein Preis von 22,99 Euro pro Richtung angeboten, der ein Handgepäcksstück umfasst, das unter dem Vordersitz verstaut werden muss. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die maximalen Maße für dieses Gepäckstück 40 mal 20 mal 25 Zentimeter betragen. Ein handelsüblicher Trolley, der in der Regel 55 mal 40 mal 20 Zentimeter misst, muss in die Fächer über den Sitzen und kostet zusätzlich 30 Euro – mehr als der Flug selbst.
Ähnlich gestaltet sich die Situation bei Wizz Air. Ein Flug von Wien nach London-Gatwick kostet in der gleichen Zeitspanne 24,99 Euro und umfasst ebenfalls nur eine kleine Tasche, die unter den Vordersitz passt. Nach intensiver Recherche zeigt sich, dass die Maße für das kostenfreie Handgepäckstück vermutlich 40 mal 30 mal 20 Zentimeter betragen. Auch hier ist ein kleiner Handgepäckskoffer nicht zulässig, und die Mitnahme eines solchen kostet zusätzlich 51,88 Euro.
Forderungen der Verbraucherschützer
Die Unterschiede in den Gepäckrichtlinien der Fluggesellschaften könnten für Verbraucher erhebliche Mehrkosten bedeuten, wenn sie nicht genau auf die Bedingungen achten. Aus Sicht der BEUC sind die festgelegten Gepäckgrenzen unangemessen und daher rechtswidrig. Die Organisation fordert die EU-Kommission auf, klarere Vorschriften zu erlassen, die die maximalen Größen für Handgepäck festlegen und definieren, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sein müssen.
Die derzeitige Reform der Fluggastrechteverordnung, die in der EU diskutiert wird, könnte eine geeignete Gelegenheit bieten, um diese Regelungen zu aktualisieren. Diese Verordnung soll die Rechte von Fluggästen im Falle von Annullierungen, großen Verspätungen oder Nichtbeförderungen stärken, behandelt jedoch bislang keine spezifischen Regelungen zu Handgepäck. Lediglich das Montrealer Übereinkommen befasst sich mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit Gepäckschäden.
Quelle: https://orf.at/stories/3394485/

